FAQS
Was ist die Defender Trophy?
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Die Defender Trophy ist ein globales Abenteuerherausforderungsprogramm mit einer sinnvollen Mission im Kern. Ein episches Abendeuter mit grösserem Zweck. Das Programm besteht aus einer Reihe von wettbewerbsorientierten Auswahlveranstaltungen in ausgewählten Ländern weltweit von 2025 bis August 2026 (siehe Liste der teilnehmenden Länder) und gipfelt in einem epischen globalen Finale im Oktober 2026. Das Ziel ist es, eine globale Gemeinschaft inspirierter Defender-Befürworter aufzubauen, die Herausforderungen lieben und Naturschutzprojekte unterstützen.
Was ist der Wettbewerb und was ist die Belohnung?
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Der Wettbewerb umfasst eine Reihe von teamorientierten Herausforderungen. Die Teilnehmer werden einige der rauesten und anspruchsvollsten Gelände der Welt durchqueren und dabei technische und physische Herausforderungen meistern, die scheinbar unüberwindbar sind. Es wird Verstand, Willenskraft und Teamarbeit auf die Probe stellen. Jede Entscheidung wird zählen. Um die Defender Trophy zu gewinnen, müssen die Teilnehmer den überlegenen kollektiven Wert ihres Charakters, ihrer Persönlichkeit, ihrer Fähigkeiten, ihrer Teamfähigkeit, ihres Einfallsreichtums und ihrer Zusammenarbeit unter Beweis stellen. Die Belohnung für die Gewinner ist die Teilnahme an der finalen Mission.
Ist es ein Rennen?
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Nein, dies ist ein Wettbewerb, aber kein Rennen. Es kann zeitgesteuerte Elemente innerhalb des Wettbewerbs geben, aber diese werden strengen Kontrollen unterliegen. Die Teilnehmer müssen sicherstellen, dass sie immer verantwortungsbewusst fahren.
Wer kann teilnehmen?
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Personen mit einer abenteuerlichen Einstellung – Menschen, die es vorziehen, „mehr zu tun“ als „mehr zu haben“. Sie sind nicht durch Alter oder Geschlecht definiert, sondern sind mutige und ehrgeizige, befreite Pioniere, die den Wunsch haben, etwas zurückzugeben. Einen Unterschied zu machen. Dies sind keine Profisportler; sie kommen aus allen Lebensbereichen und haben einen unstillbaren Durst nach Abenteuer. Sie sind fit, positiv, kooperativ und wettbewerbsfähig. Die Defender Trophy ist ihnen persönlich wichtig – sie gedeihen darin, Teil ihres Erfolgs zu sein. Zusammengefasst suchen wir nach Menschen, die die wahren Defender-Werte widerspiegeln und von einer Herausforderung begeistert sind. Anwohner der teilnehmenden Länder können sich bewerben, solange sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Bedingungen und Konditionen akzeptieren, siehe hier.
Was sind die Teilnahmevoraussetzungen?
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Die vollständigen Teilnahmevoraussetzungen sind im Anmeldeformular und in den Bedingungen und Konditionen beschrieben. Einige der Teilnahmevoraussetzungen umfassen: dass die Teilnehmer mindestens 23 Jahre alt sein müssen, fit genug, um eine anspruchsvolle Abenteuerherausforderung zu bestehen, einen Führerschein besitzen, international reisen können, 50 m ununterstützt und ohne Hilfe schwimmen können, fliessend Englisch kommunizieren und anerkennen und akzeptieren, dass sie mehrere Wochen im Freien leben und gefilmt und fotografiert werden.
Wir akzeptieren keine Bewerbungen von Mitarbeitern von JLR oder konkurrierenden Automobilmarken.
Muss ich ein Athlet sein, um mich zu bewerben?
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Nein. Jeder, der die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt und die Bedingungen und Konditionen gelesen und akzeptiert hat, kann sich bewerben. Die Teilnehmer müssen ein angemessenes Mass an Belastbarkeit haben, um die anstrengende Herausforderung zu bewältigen.
Ich bin behindert/beeinträchtigt; kann ich mich bewerben?
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Wenn Sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und die Bedingungen und Konditionen gelesen und akzeptiert haben, sind Sie herzlich eingeladen, sich zu bewerben.
Wird dies im Fernsehen übertragen?
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Das Defender Trophy-Team plant, den Wettbewerb über die von Defender betriebenen Kanäle/Plattformen, einschließlich YouTube und sozialen Medien, zu übertragen.
Wann findet der Wettbewerb statt?
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Die Eröffnungs- und Abschlussdaten für Bewerbungen variieren je nach Land. Nationale Auswahlveranstaltungen folgen auf das Bewerbungsschlussdatum und werden für jedes teilnehmende Land unterschiedlich sein. Alle globalen Gewinner werden im August 2026 bekannt gegeben. Das globale Finale soll im Oktober 2026 stattfinden. Die endgültigen Daten werden während des Wettbewerbsprozesses bekannt gegeben.
Wo wird das globale Finale stattfinden?
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Das erste globale Finale der Defender Trophy befindet sich derzeit in der Entwicklung und soll in Südafrika in authentischen und herausfordernden Umgebungen stattfinden, in denen Defender bereits lokale Projekte unterstützt, die die 20-jährige Zusammenarbeit von JLR mit der TUSK-Organisation widerspiegeln. Genaue Standorte werden später im Wettbewerbsprozess bekannt gegeben.
Warum machen Sie das jetzt?
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Seit mehr als 70 Jahren erkunden Defender-Modelle die extremen Regionen der Welt. Dieses einzigartige Erbe inspiriert eine neue Art von Herausforderung für eine neue Generation von Abenteurern und Pionieren.
Welche Länder nehmen teil?
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In der ersten Saison des Programms begrüssen wir Bewerber und wählen Gewinner aus den Bewohnern der USA, Kanada, China, Japan, Taiwan, Südafrika, Deutschland, Italien, Spanien, Frankreich, Belgien, den Niederlanden, Österreich, der Schweiz und anderen europäischen Ländern sowie Ländern im asiatisch-pazifischen Raum und der Golfregion aus. Für die vollständige Liste siehe Abschnitt „Teilnehmende Länder“.
Ich komme aus einem Land, das oben nicht aufgeführt ist. Kann ich teilnehmen?
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Nur Bewohner der teilnehmenden Länder sind berechtigt, teilzunehmen.
Wie viele Gewinner wird es aus jedem Land geben?
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Es wird maximal 10 Gewinner aus europäischen Ländern geben, die an der globalen Finalmission teilnehmen, die voraussichtlich im Oktober 2026 stattfinden wird.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
DEFENDER TROPHY CHALLENGE – ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («Allgemeine Geschäftsbedingungen») gelten für die Defender Trophy Challenge («Wettbewerb»), die zwischen Juni 2025 und Oktober 2026 («Wettbewerbszeitraum») durchgeführt wird. Unabhängig von der gewählten Formulierung richtet sich Jaguar Land Rover stets an alle Geschlechter gleichermassen.
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Mit der Teilnahme am Wettbewerb bestätigen Sie, dass Sie die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren und ihnen zustimmen.
2. Der Wettbewerb wird von der Jaguar Land Rover Schweiz AG («Veranstalter») veranstaltet. Das Unternehmen ist in der Schweiz unter der Firmennummer 062 788 88 33 registriert und hat seinen Sitz an der Emil-Frey-Strasse, 5745 Safenwil. Kontakt: info@jaguarlandrover.ch
3. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Bitte lesen Sie sie vor der Teilnahme sorgfältig durch.
4. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen Schweizer Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt. Die Parteien erklären sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Schweizer Gerichte die ausschliessliche Zuständigkeit für alle Streitigkeiten oder Ansprüche haben, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie dem Wettbewerb ergeben.
KANN ICH AM WETTBEWERB TEILNEHMEN?
5. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos (es ist kein Kauf erforderlich).
6. Der Wettbewerb steht vorbehaltlich der Klauseln 7 und 9 allen Personen offen, die die Teilnahmebedingungen in Klausel 8 unten erfüllen und zum Zeitpunkt der Teilnahme am Wettbewerb sowie während des Wettbewerbszeitraums ihren Wohnsitz in der Schweiz haben.
7. Bitte vor der Teilnahme Folgendes beachten:
a) Der Wettbewerb beinhaltet extrem körperlich und geistig anspruchsvolle Herausforderungen, das Fahren der Fahrzeuge des Veranstalters unter jeglichen Wetterverhältnissen und andere unvorhergesehene Herausforderungen, die sich der Kontrolle des Veranstalters entziehen können und bei denen das Risiko besteht, dass sowohl die Teilnehmer als auch ihr Eigentum zu Schaden kommen. Wird ein Teilnehmer erfolgreich für die Teilnahme am Wettbewerb ausgewählt, muss diese Person weitere Verzichts- und Freigabeerklärungen (unter anderem in Bezug auf die Gesundheit und die Nutzung von Bildern) unterzeichnen.
b) Die Teilnehmer müssen bereit sein, im Rahmen des Wettbewerbs bis zu 21 (einundzwanzig) Tage in der freien Natur in engem Kontakt mit den anderen Teilnehmern unter möglicherweise schwierigen klimatischen Bedingungen sowie in rauer Umgebung zu verbringen.
c) Der Wettbewerb kann für Personen, die unter Rücken- oder Nackenproblemen, Herzbeschwerden (oder ähnlichen Beschwerden) leiden, ungeeignet sein und wird diesen daher nicht empfohlen. Für Schwangere kann der Wettbewerb ebenfalls ungeeignet sein. Der Veranstalter empfiehlt den Teilnehmern, sich vor der Teilnahme am Wettbewerb bei einem Arzt oder einer qualifizierten medizinischen Fachperson zu erkundigen, ob sie ausreichend fit und gesund für die Teilnahme am Wettbewerb sind. Der Veranstalter kann von allen Teilnehmern einen entsprechenden Gesundheitsnachweis verlangen.
d) Die Teilnehmer müssen auf alle klimatischen Bedingungen vorbereitet sein. Sie sind selbst für entsprechende Kleidung, Geräte und Ausrüstung für unterschiedliche extreme klimatische Bedingungen verantwortlich (wasserdichte und warme Kleidung nach dem Zwiebelprinzip, schützendes und geeignetes Schuhwerk zum Wandern und Klettern, Sonnencreme usw.). Der Veranstalter ist nicht für die Bereitstellung davon verantwortlich.
ZULASSUNGSKRITERIEN
8. Um teilnahmeberechtigt zu sein, müssen die Teilnehmer:
a) das Teilnahmeformular bis zum 31. Dezember 2025 ausfüllen;
b) in der Lage sein, mindestens 50 (fünfzig) Meter ohne fremde Hilfe zu schwimmen;
c) belegen, dass sie sich in der Wettbewerbssprache Englisch verständigen können, um detaillierte Anweisungen zu verstehen und anderen Teilnehmern in potenziell gefährlichen Situationen, in denen eine genaue, unmittelbare und klare Kommunikation erforderlich ist, Anweisungen und Feedback zu geben;
d) körperlich und geistig in der Lage sein, ein Kraftfahrzeug zu fahren, sowie eine angemessene körperliche und geistige Belastbarkeit aufweisen, da der Wettbewerb eine Reihe von körperlich und geistig anspruchsvollen Herausforderungen beinhaltet. Das Sehvermögen der Teilnehmer muss den gesetzlichen Anforderungen für den Erwerb eines Führerscheins in ihrem Wohnsitzland entsprechen;
e) mindestens 23 Jahre alt sein, um die Versicherungsanforderungen des Veranstalters zu erfüllen, sowie einen gültigen und international anerkannten Führerschein (Kategorie B oder einen gleichwertigen ausländischen Führerschein mit den entsprechenden Berechtigungen) besitzen. Die Teilnehmer müssen den Führerschein dem Veranstalter vorlegen und sollten daher sicherstellen, dass sie ihn bei allen Veranstaltungen im Zusammenhang mit dem Wettbewerb mitbringen;
f) die Führerscheinkontrolle bestehen, die den Teilnehmern über einen Weblink zugesandt wird;
g) in der Lage sein, ins Ausland zu reisen, falls sie zu den Finalisten gehören (wie unten definiert);
h) einen gültigen internationalen Reisepass besitzen und keinen Einreisebeschränkungen anderer Länder unterliegen, da das Finale des Wettbewerbs an einem internationalen Ort stattfinden wird, der vom Veranstalter während des Wettbewerbszeitraums bekannt gegeben wird. Erfolgreiche Teilnehmer sind selbst für Visum und allfällige Impfungen verantwortlich (einschliesslich aller anderen für die Reise zum Zielort erforderlichen Dokumente);
i) nicht vorbestraft sein.
9. Die folgenden Personen sind von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen:
a) alle Personen, welche die in Klausel 8 genannten Zulassungskriterien nicht erfüllen;
b) alle Mitarbeitenden (im Stundenlohn oder im Angestelltenverhältnis), unabhängige Auftragnehmer oder Lernende, die zum Zeitpunkt der Teilnahme am Wettbewerb sowie während des Wettbewerbszeitraums für den Veranstalter und/oder seine verbundenen Unternehmen (unter anderem für Jaguar Land Rover Limited) arbeiten;
c) Dritte, Mitarbeitende (im Stundenlohn oder im Angestelltenverhältnis), unabhängige Auftragnehmer, Lernende oder Freiwillige, die für ein Unternehmen arbeiten oder mit einem Unternehmen verbunden sind, das hauptsächlich an der Herstellung, dem Verkauf oder dem Vertrieb von Kraftfahrzeugen beteiligt ist; und/oder
d) Personen, die sich derzeit in einem körperlichen oder geistigen Zustand befinden, der ihre Aufmerksamkeit oder Fahrtüchtigkeit einschränken oder beeinträchtigen würde.
10. Mit der Teilnahme am Wettbewerb bestätigen die Teilnehmer, dass sie zur Teilnahme berechtigt sind und einen allfälligen Preis entgegennehmen dürfen. Es liegt im alleinigen Ermessen des Veranstalters, ob die Teilnahmebedingungen erfüllt sind oder nicht, und die Teilnahmeberechtigung kann jederzeit während der Durchführung des Wettbewerbs widerrufen werden. Der Veranstalter kann von den Teilnehmern einen Nachweis oder eine Bestätigung verlangen, bevor er die Preise verleiht.
11. Der Wettbewerb läuft vom 1. Oktober 2025 bis zum 31. Dezember 2025 («Einsendeschluss»). Einsendungen, die nach dem Einsendeschluss eingehen, sind automatisch ungültig.
12. Teilnehmer dürfen maximal 1 (eine) gültige Einsendung einreichen. Alle weiteren Einsendungen werden nicht gezählt und sind nicht gewinnberechtigt.
13. Für die Teilnahme am Wettbewerb ist Folgendes erforderlich: ein Smartphone, ein E-Mail-Konto, ein Computer und ein Internetzugang (wird vom Veranstalter nicht zur Verfügung gestellt).
14. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Teilnehmer zu disqualifizieren, die gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen oder deren Verhalten dem Sinn und Zweck des Wettbewerbs zuwiderläuft, und zwar während des gesamten Wettbewerbszeitraums.
SO MACHEN SIE MIT
15. Für den Zugang zum Teilnahmeformular (wie unten definiert) müssen alle Teilnehmer zunächst folgendes Formular zur Interessenbekundung «Halten Sie mich auf dem Laufenden» ausfüllen: https://landrover-swiss.ch/de-range-rover-defender-trophy-kmi/ («Interessenbekundung»). Einsendungen können ab dem 19. Juni 2025 erfolgen. Nach Einreichung des Teilnahmeformulars erhalten die teilnahmeberechtigten Personen ein personalisiertes Bewerbungsformular. Dieses – einschliesslich einer Videokomponente (wie im Bewerbungsformular näher beschrieben) – muss bis spätestens 31. Dezember 2025 eingereicht werden. Nach diesem Datum werden keine weiteren Einsendungen mehr angenommen.
16. Der Veranstalter sendet bis spätestens 31. Dezember 2025 einen Link zur Teilnahme am Wettbewerb an die E-Mail-Adresse, welche die Teilnehmer im Formular zur Interessenbekundung angegeben haben.
17. Alle Teilnehmer, die nach ihrer Interessenbekundung zur Bewerbung aufgefordert wurden, müssen vorbehaltlich der Klauseln 15 und 16 das Bewerbungsformular ausfüllen und bis spätestens 31. Dezember 2025 auf die ihnen mitgeteilte Weise einreichen.
18. Nur vollständig beantwortete, korrekt ausgefüllte und eingereichte Einsendungen werden als gültig betrachtet.
19. Bei technischen Störungen, Gerätefehlern, Telefonausfällen, Netzwerk-, Server-, Computerhardware- oder Softwarefehlern, Ausfällen der Website oder Fehlern bei der Postzustellung, die dazu führen, dass der Wettbewerb nicht wie geplant durchgeführt werden kann, oder wenn Einsendungen nicht eingehen oder nicht gültig eingereicht werden oder der Preis (wie unten definiert) nicht zur Verfügung steht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Wettbewerb gegebenenfalls abzubrechen, zu beenden, zu ändern oder auszusetzen.
20. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung für unvollständige Einsendungen oder Einsendungen, die auf dem Versandweg verloren gehen, verlegt, beschädigt oder verzögert werden (unabhängig von der Ursache), und diese werden nicht als gültig betrachtet. Der Veranstalter akzeptiert keine Bestätigung der Post für die Aufgabe oder die Übermittlung als Beleg für den Erhalt einer Wettbewerbseinsendung.
21. Teilnehmer (und anschliessende «lokale Teilnehmer») dürfen zu keinem Zeitpunkt des Wettbewerbs politische Slogans oder homophobe Äusserungen, Bilder anzüglicher oder explizit sexueller Natur, Bilder mit Logos von Wettbewerbern und offenkundigem Markensponsoring oder irgendetwas anderes, das als Schleichwerbung oder Missbrauch des Veranstalters und/oder von Jaguar Land Rover Limited angesehen wird, Inhalte, die verleumderisch, obszön, illegal, vulgär, beleidigend oder anderweitig unangemessen sind oder die Rechte anderer verletzen (einschliesslich der Rechte an geistigem Eigentum) oder einen negativen Eindruck auf den Veranstalter und/oder Jaguar Land Rover Limited machen, zeigen oder veröffentlichen. Die Teilnehmer bestätigen und erkennen an, dass ein Verstoss gegen diese Klausel dem Veranstalter und Jaguar Land Rover Limited erheblichen Schaden und Verlust zufügt.
22. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, den Wettbewerb bei Bedarf abzubrechen, zu beenden, zu ändern oder auszusetzen.
ERSTE WETTBEWERBSRUNDE
23. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens und spätestens bis zum 15. Februar 2026 wird aus allen gültigen Einsendungen eine ausgewählte Gruppe von Teilnehmern, die das Teilnahmeformular ordnungsgemäss ausgefüllt und das erforderliche Video eingereicht haben, von einer Jury aus Fachexperten aus den Bereichen Eventmanagement und Marketing ausgewählt («lokale Teilnehmer»).
24. Die Auswahl der von der Jury bestimmten lokalen Teilnehmer ist endgültig.
25. Die lokalen Teilnehmer werden per E-Mail und/oder Telefon über die im Teilnahmeformular angegebenen Kontaktdaten kontaktiert und gebeten, zu bestätigen, dass sie die Einladung zur Teilnahme an der lokalen Auswahlrunde annehmen, die in den Klauseln 8 und 9 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgelegten Teilnahmebedingungen erfüllen und für die Teilnahme am grossen Finale (definiert in Klausel 31) zur Verfügung stehen. Wenn ein lokaler Teilnehmer eine der oben genannten Bedingungen nicht innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach der Kontaktaufnahme bestätigen kann, behält sich der Veranstalter das Recht vor, dessen Teilnahme an der lokalen Auswahlrunde abzulehnen und den Platz nach eigenem Ermessen einem anderen Teilnehmer anzubieten.
26. Die Teilnehmer sind dafür verantwortlich, dass die in ihrem Teilnahmeformular angegebenen Kontaktdaten für die Benachrichtigung gemäss Klausel 25 oben korrekt sind.
27. Die Namen und Bilder der lokalen Teilnehmer können nach alleinigem Ermessen des Veranstalters veröffentlicht werden.
28. Die lokalen Teilnehmer sind verpflichtet, an einem noch zu bestätigenden Termin an der lokalen Auswahlrunde in Les Comes, Spanien, teilzunehmen, wo sie eine Reihe von abenteuerlichen Herausforderungen bewältigen müssen.
29. Der Veranstalter übernimmt für die lokalen Teilnehmer die folgenden im Zusammenhang mit dem Wettbewerb anfallenden Kosten, sofern diese eindeutig mit der Teilnahme in Verbindung gebracht werden können: Flüge, Unterkunft und Verpflegung. Der Veranstalter übernimmt keine weiteren Kosten im Zusammenhang mit der Teilnahme an der lokalen Auswahlrunde und ist nicht für deren Organisation verantwortlich.
DAS GROSSE FINALE
30. Die lokalen Teilnehmer, die bei der lokalen Auswahlrunde erfolgreich sind, werden von einer Fachjury als Finalisten ausgewählt («Finalisten»). Die Finalisten werden nach dem alleinigen Ermessen der Fachjury anhand ihrer Auswahlkriterien ausgewählt, und diese Entscheidung ist endgültig.
31. Die Finalisten treten im Oktober 2026 im grossen Finale des Wettbewerbs gegen andere Finalisten aus der ganzen Welt an.
32. Alle Finalisten treten im grossen Finale in Teams gegeneinander an. Die Finalisten werden jedoch einzeln und nicht als Team bewertet. Die Teamzusammensetzung wird nach alleinigem Ermessen des Veranstalters festgelegt. Der Veranstalter kann die Teamzusammensetzung während des grossen Finales jederzeit ändern.
33. Finalisten können nach alleinigem Ermessen der Fachjury jederzeit vom grossen Finale ausgeschlossen werden. Ausgeschiedene Finalisten sind nicht mehr zur Teilnahme am grossen Finale berechtigt und können den Wettbewerb nicht mehr gewinnen.
34. Der Veranstalter organisiert alles Notwendige für die Anreise, spezielle Kleidung, technische Ausrüstung und Verpflegung, damit die Finalisten am grossen Finale teilnehmen können, und übernimmt die entsprechenden Kosten (gemäss den Reise- und Spesenrichtlinien des Veranstalters).
35. Gemäss Klausel 34 oben sind die Finalisten dafür verantwortlich, alle anderen Vorkehrungen zu treffen und alle sonstigen Ausgaben zu tragen, unter anderem in Bezug auf Visum, Reisepass, Impfungen, Reiseversicherung und alle damit verbundenen Kosten und Ausgaben. Die Finalisten erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter keine Kosten und/oder Ausgaben (ausser denjenigen unter Klausel 34) für die Teilnahme am grossen Finale übernimmt.
GEWINNER UND PREIS
36. Vorbehaltlich der Klausel 33 werden die Gewinner am Schluss des grossen Finales am Enddatum von einer Fachjury aus den verbleibenden Finalisten ausgewählt («Gewinner»).
37. Gemäss Klausel 32 werden die Gewinner einzeln und nicht als Team ausgewählt. Um Zweifel auszuschliessen, sei darauf hingewiesen, dass einige Gewinner aus einem Team ausgewählt werden können, aus dem nicht alle Teammitglieder als Gewinner hervorgehen.
38. Die von der Fachjury ermittelten Gewinner sind endgültig, und die Entscheidung darüber liegt im alleinigen Ermessen der Jury.
39. Die Gewinner werden im Rahmen des grossen Finales ermittelt und bekannt gegeben. Die Preise werden persönlich überreicht. Die Gewinner können nach alleinigem Ermessen von Jaguar Land Rover Limited auch über den YouTube-Kanal «Defender» von Jaguar Land Rover Limited bekannt gegeben werden.
40. Alle Gewinner erhalten den Preis. Der Preis bietet den Gewinnern die Möglichkeit, im Oktober 2026 als Team an einer Expedition in dem Land teilzunehmen, in dem das grosse Finale stattfindet, wo sie unter Einsatz all ihrer im Rahmen des Wettbewerbs erworbenen Kenntnisse wichtige Hilfeleistungen für wohltätige Zwecke liefern («Preis»).
41. Es gibt keine alternativen Preise, und der Preis ist nicht übertragbar, nicht verhandelbar und kann nicht gegen Bargeld eingetauscht werden. Der Preis kann nicht von einem Dritten im Namen eines Gewinners beansprucht werden.
42. Sollte der Veranstalter nachträglich feststellen, dass ein Gewinner nicht teilnahmeberechtigt gewesen wäre oder gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verstossen hat oder dass ein Verdacht auf unlauteres oder unethisches Verhalten im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis nicht an diesen Gewinner zu vergeben, woraufhin ein anderer Finalist von der Jury als Gewinner ausgewählt wird.
43. Wenn der Preis aufgrund von Umständen, die ausserhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, nicht verfügbar ist oder annulliert oder ausgesetzt werden muss, kann der Veranstalter keinen Ersatz anbieten und schuldet den Gewinnern keinerlei weitere Leistungen. Die Gewinner haben keinen Anspruch auf eine Geldleistung oder eine Entschädigung für Kosten oder Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Preises entstanden sind.
44. Die Gewinner akzeptieren, dass der Preis aus Gründen, die ausserhalb der Kontrolle des Veranstalters liegen, annulliert oder ausgesetzt werden kann.
45. Sollte ein Gewinner aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sein, den Preis anzunehmen, muss der Veranstalter unverzüglich darüber informiert werden. In diesem Fall behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Preis einem anderen Finalisten anzubieten. Der Veranstalter übernimmt keine Verantwortung, wenn ein Gewinner den Preis nicht annehmen kann.
46. Die Gewinner erkennen an und erklären sich damit einverstanden, dass der Veranstalter keine Kosten und/oder Ausgaben (unter anderem Steuern) im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme des Preises übernimmt.
47. Die Entscheidung des Veranstalters ist in allen Fällen endgültig und es wird keine Korrespondenz darüber geführt.
48. Die Gewinner dürfen zu keinem Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Preises politische Slogans oder homophobe Äusserungen, Bilder anzüglicher oder explizit sexueller Natur, Bilder mit Logos von Wettbewerbern und offenkundigem Markensponsoring oder irgendetwas anderes, das als Schleichwerbung oder Missbrauch des Veranstalters und/oder von Jaguar Land Rover Limited angesehen wird, Inhalte, die verleumderisch, obszön, illegal, vulgär, beleidigend oder anderweitig unangemessen sind oder die Rechte anderer verletzen (einschliesslich der Rechte an geistigem Eigentum) oder einen negativen Eindruck auf den Veranstalter und/oder Jaguar Land Rover Limited machen, zeigen oder veröffentlichen. Die Teilnehmer bestätigen und erkennen an, dass ein Verstoss gegen diese Klausel dem Veranstalter und Jaguar Land Rover Limited erheblichen Schaden und Verlust zufügt.
AUFNAHMEN UND WERBUNG
49. Als Bedingung für die Teilnahme am Wettbewerb sind alle Teilnehmer verpflichtet, während und nach ihrer Teilnahme am Wettbewerb bzw. der Inanspruchnahme des Preises an Foto- und Filmaufnahmen des Veranstalters teilzunehmen. Zu diesem Zweck müssen sie eine Einverständniserklärung für die Verwendung von Bildmaterial unterzeichnen, die allen Teilnehmern/lokalen Teilnehmern vom Veranstalter vor oder während der lokalen Auswahlrunde ausgehändigt wird. Durch die Unterzeichnung des Formulars erklären sich alle Teilnehmer/lokalen Teilnehmer damit einverstanden, dass der Veranstalter das Recht hat, alle daraus hervorgehenden Werbematerialien in jedem Medium und in jeder Weise zu verwenden, die der Veranstalter für angemessen hält.
50. Alle Teilnehmer sind verpflichtet, ihre Erfahrungen im Rahmen des Wettbewerbs von dem Zeitpunkt an, an dem sie über ihre Auswahl als lokaler Teilnehmer informiert werden, bis zu ihrem Ausscheiden aus dem Wettbewerb oder, falls sie als Gewinner ermittelt werden, bis zum Ende der Inanspruchnahme des Preises zu dokumentieren. Die Teilnehmer müssen ihre Erfahrungen im Rahmen des Wettbewerbes durch Fotos und Videoaufnahmen dokumentieren, die vom Veranstalter zur Bewerbung und Präsentation des Wettbewerbs in allen Medien weltweit und auf unbegrenzte Zeit verwendet werden dürfen («nutzergenerierte Inhalte»).
51. Gemäss Klausel 50 oben erklären sich die Teilnehmer und die Gewinner damit einverstanden, dass der Veranstalter und Jaguar Land Rover Limited über ein weltweites, exklusives und unwiderrufliches Recht an den nutzergenerierten Inhalten auf unbegrenzte Zeit verfügen, das sie hiermit dem Veranstalter und Jaguar Land Rover Limited gewähren, um solche Inhalte in allen Medien zu nutzen, insbesondere auf den Websites und den Social-Media-Kanälen des Veranstalters, von Jaguar Land Rover Limited und dessen Vertragshändler, von NSC und Importeuren oder auf Websites Dritter (oder Teilen davon), die der Kontrolle von Jaguar Land Rover Limited oder seinen Agenturen unterliegen (unter anderem Instagram, Twitter, TikTok und YouTube), in sozialen Netzwerken und Portalen sowie bei Veranstaltungen des Veranstalters, von Jaguar Land Rover Limited oder seinen Vertragshändlern oder bei Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit zugelassenen Partnern des Veranstalters durchgeführt werden, sowie in Pressemitteilungen.
HAFTUNG
52. Weder der Veranstalter, Jaguar Land Rover Limited noch seine verbundenen Unternehmen, Vertreter, Führungskräfte, Einzelhändler, Lizenznehmer, Sponsoren oder Mitarbeitenden haften (soweit gesetzlich zulässig) für Verluste, Schäden oder Verletzungen, einschliesslich Todesfällen, die Teilnehmern und/oder deren Eigentum im Zusammenhang mit der Organisation oder Durchführung dieses Wettbewerbs oder infolge des Gewinns, der Teilnahme an der Expedition, der Entgegennahme oder der Inanspruchnahme des Preises und/oder des Wettbewerbs entstehen oder wenn der Wettbewerb nicht wie geplant durchgeführt werden kann.
Dies gilt nicht in Bezug auf die Haftung für (a) Tod oder Körperverletzung, die durch Fahrlässigkeit einer der oben genannten Parteien verursacht wurden, (b) Betrug oder arglistige Täuschung, (c) alle sonstigen Sachverhalte, für die ein Ausschluss oder der Versuch eines Ausschlusses der Haftung unzulässig wäre, (d) Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, oder (e) Schäden, die auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen; in diesem Fall ist die Haftung auf den üblichen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen. Ihre gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.
53. Weder der Veranstalter, Jaguar Land Rover Limited noch seine verbundenen Unternehmen, Vertreter, Führungskräfte, Einzelhändler, Lizenznehmer oder Mitarbeitenden haften (soweit gesetzlich zulässig) für medizinische, Rückführungs- oder Folgekosten, die durch Krankheit oder Verletzung eines Teilnehmers, Gewinners und/oder eines Dritten im Rahmen des Wettbewerbs und/oder während einer damit verbundenen Reise entstehen.
54. Der Veranstalter kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen und ohne haftungsrechtliche Folgen ändern oder den Wettbewerb absagen, sofern der Preis noch nicht vergeben wurde.
VERWENDUNG PERSONENBEZOGENER DATEN
55. Mit der Teilnahme an diesem Wettbewerb erklären Sie sich (als Teilnehmer, lokaler Teilnehmer und/oder Gewinner) damit einverstanden, dass der Veranstalter (und seine Vertreter, Auftragnehmer und Mitglieder der Unternehmensgruppe in seinem Namen) die von Ihnen im Teilnahmeformular und im Rahmen der Teilnahme angegebenen Informationen (einschliesslich personenbezogener Daten) verarbeiten, speichern, weitergeben und/oder nutzen darf, um:
a) Ihre Teilnahme am Wettbewerb zu verwalten, einschliesslich der Entscheidung, ob diese den Allgemeinen Geschäftsbedingungen entspricht;
b) Sie zu benachrichtigen, wenn Sie als lokaler Teilnehmer, Finalist und/oder Gewinner ausgewählt wurden. Wenn Sie als lokaler Teilnehmer, Finalist und/oder Gewinner ausgewählt wurden, erklären Sie sich damit einverstanden, dass der Veranstalter Ihren Namen, Ihr Land/Ihre Stadt, Ihr Bild und Ihre nutzergenerierten Inhalte bekannt geben oder auf Anfrage zur Verfügung stellen kann;
c) sie an Organisationen weiterzugeben, die bei der Durchführung des Wettbewerbs und der Inanspruchnahme des Preises mitwirken; und
d) Sie zur Teilnahme an zukünftigen Wettbewerben des Veranstalters und/oder Veranstaltungen im Zusammenhang mit diesem Wettbewerb einzuladen.
Die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten gemäss den Punkten a) bis c) ergibt sich aus Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – die Erfüllung eines Vertrags, nämlich die Durchführung des Wettbewerbs.
Bezüglich Punkt d) ist die Rechtsgrundlage das berechtigte Interesse gemäss Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, das heisst die Förderung weiterer, vergleichbarer Wettbewerbe und Veranstaltungsformate.
Die im Teilnahmeformular angeforderten personenbezogenen Daten und alle während des Wettbewerbs zusätzlich angeforderten Informationen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch für die Teilnahme am Wettbewerb zwingend. Ohne die Angabe dieser Daten ist eine Teilnahme nicht möglich.
Die Namen und Kontaktdaten der Teilnehmer/lokalen Teilnehmer/Gewinner, die im Rahmen dieses Wettbewerbs verwendet werden, werden für einen Zeitraum von [12 (zwölf)] Monaten ab Einsendeschluss gespeichert.
56. Die Daten werden gemäss (i) den zum jeweiligen Zeitpunkt geltenden Datenschutzgesetzen des Vereinigten Königreichs, einschliesslich des Data Protection Act 2018 oder nachfolgender Gesetze, und (ii), solange und insoweit EU-Recht im Vereinigten Königreich Rechtswirkung hat, der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 sowie allen anderen direkt anwendbaren EU-Verordnungen zum Datenschutz verarbeitet.
57. Für weitere Informationen darüber, wie der Veranstalter Daten verarbeitet, siehe die Datenschutzerklärung des Veranstalters unter: https://www.landrover.ch/de/privacy-policy/index.html.
58. Bei Fragen zur Verarbeitung Ihrer Daten wenden Sie sich bitte an info@jaguarlandrover.ch.